§ 4 Sbg. TA § 4

Sbg. TA - Salzburger Tourismus-Auszeichnungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Das Salzburger Tourismus-Verdienstzeichen ist eine Brustdekoration am Dreieckband mit folgendem Ansehen:

1.

Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem goldenen Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert und mit dem Schriftzug „Für Verdienste um den Tourismus“ in Gold vor blauem Hintergrund versehen, 20 mm Durchmesser.

2.

Band 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet.

3.

Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen goldenen Ring hergestellt.

(2) Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen.

In Kraft seit 01.09.2014 bis 31.12.9999
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