§ 3 Sbg. MD

Sbg. MD - Salzburger Magistratsbeamtengesetz - Durchführungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 12.11.2024

Inkrafttreten

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt zugleich mit dem Salzburger Magistratsbeamtengesetz in Kraft.

In Kraft seit 01.08.1960 bis 31.12.9999
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