§ 22 Sbg. BHG 1981

Sbg. BHG 1981 - Salzburger Behindertengesetz 1981

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Inkrafttreten

 

§ 22

 

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Salzburger Behindertengesetz 1968, LGBl. Nr. 56, in der geltenden Fassung außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.1982 bis 31.12.9999
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