Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl Nr L 327 vom 2.12.2016 (kurz: Web-Accessibility-Richtlinie).
In Kraft seit 23.11.2018 bis 31.12.9999
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