Art. 1 SanktG

SanktG - Sanktionengesetz 2010

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG, ABl. Nr. L 337 vom 23.12.2015 S. 35, umgesetzt.

In Kraft seit 25.04.2018 bis 31.12.9999
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