Das Räumliche Entwicklungskonzept ist zu ändern:
1. | soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist; | |||||||||
2. | bei Feststellung von Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten auf Grund einer Überprüfung gemäß § 20; | |||||||||
3. | bei wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen. |
Das räumliche Entwicklungskonzept kann außerdem aus anderen wichtigen öffentlichen Interessen geändert werden.
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