Salzburger Mindestsicherungsgesetz (S-MSG) Fundstelle

S-MSG - Salzburger Mindestsicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch LGBl Nr 21/2020
  3. § 0 gültig von 23.11.2018 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch LGBl Nr 82/2018
  4. § 0 gültig von 01.01.2018 bis 22.11.2018 zuletzt geändert durch LGBl Nr 124/2017
  5. § 0 gültig von 01.01.2018 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 123/2017
  6. § 0 gültig von 09.08.2016 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch LGBl Nr 100/2016
  7. § 0 gültig von 01.01.2014 bis 08.08.2016 zuletzt geändert durch LGBl Nr 106/2013
  8. § 0 gültig von 01.08.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch LGBl Nr 57/2012
  9. § 0 gültig von 01.09.2010 bis 31.07.2012

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

         § 1     Ziel und Aufgabe der Sozialunterstützung

         § 2      Grundsätze

         § 3      Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Voraussetzungen für Leistungen der Sozialunterstützung

         § 4      Persönliche Voraussetzungen

         § 5      Berücksichtigung von Leistungen Dritter

         § 6      Einsatz des Einkommens

         § 7      Einsatz des Vermögens

         § 7a    Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

         § 8      Einsatz der Arbeitskraft

         § 8b    Arbeits- und integrationsbezogene Sanktionen

3. Abschnitt

Leistungen der Sozialunterstützung

         § 9      Leistungen

         § 10    Monatliche Höchstsätze für den Lebensunterhalt und Wohnbedarf

         § 11    Anteil Wohnbedarf und höchstzulässiger Wohnungsaufwand

         § 12    Hilfe für den Bedarf bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung

         § 13    Aufenthalt in einer Kranken- oder Kuranstalt

         § 14    Aufenthalt im Ausland

4. Abschnitt

Zusatzleistungen

         § 15    Härtefälle

         § 16    Hilfe zur Arbeit

         § 17    Koordinierte Hilfeplanung

         § 18    Beratung und Betreuung

         § 18a   Behördliche Sozialarbeit

         § 19    Hilfe in besonderen Lebenslagen, Bestattungskosten

5. Abschnitt

Zugang zu den Leistungen und Verfahrensbestimmungen

         § 20    Anträge

         § 21    Sachliche Zuständigkeit

         § 22    Örtliche Zuständigkeit

         § 23    Informations- und Mitwirkungspflicht, Bedingungen

         § 24    Beurteilung von Vorfragen

         § 25    Bescheide, Entscheidungspflicht

         § 26    Beschwerdeverfahren

6. Abschnitt

Rückerstattung und Ersatz

         § 27    Anzeigepflicht

         § 28    Rückerstattungspflicht

         § 29    Ersatzansprüche

         § 30    Ersatz durch die Hilfe suchende Person selbst oder ihre Erben

         § 31    Ersatz durch unterhaltspflichtige Angehörige und Dritte

         § 32    Geltendmachung von Ersatzansprüchen

         § 33    Zuständigkeit

7. Abschnitt

Trägerschaft, Kostentragung

         § 34    Träger der Sozialunterstützung

         § 35    Kostentragung

         § 36    Vorschüsse und Information der Gemeinden

         § 37    (entfallen auf Grund LGBl Nr 124/2017)         § 37    (entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 124 aus 2017,)

8. Abschnitt

Amtshilfe, Auskunftspflicht und Datenschutz

         § 38    Amtshilfe- und Auskunftspflichten

         § 39    Verarbeitung personenbezogener Daten

         § 39a   Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

         § 39b   Datenverarbeitung durch freie Träger

         § 39c   Einschränkung der Betroffenenrechte

         § 39d   Löschung von Daten

         

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

         § 40    Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

         § 40a   Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zum Haushaltsvollzug

         § 41    Befreiung von Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Barauslagen

         § 42    Strafbestimmungen

         § 43    Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht

         § 44    Umsetzungshinweis

         § 45    Inkrafttreten

         § 46    Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.9999
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