Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, haben bei der Vollziehung des § 6 Abs. 1 Z 2 als Organe der Bezirksverwaltungsbehörde durch Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, haben bei der Vollziehung des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, als Organe der Bezirksverwaltungsbehörde durch
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