Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Das Herstellen und Delaborieren sowie alle funktions- und effektverändernden Manipulationen von pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere von Verbundfeuerwerken, und Sätzen ohne Gewerbeberechtigung für deren Erzeugung sind verboten.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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