§ 16 PresseFG 2004 (weggefallen)

PresseFG 2004 - Presseförderungsgesetz 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
§ 16 PresseFG 2004 seit 31.12.2023 weggefallen.
In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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