Art. 13 PKG

PKG - Pensionskassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Körperschaften öffentlichen Rechts sind berechtigt, Pensionskassen im Sinne des Pensionskassengesetzes zu errichten und sich an solchen zu beteiligen.

In Kraft seit 01.07.1990 bis 31.12.9999
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