§ 6 Oö. WV 2012 § 6

Oö. WV 2012 - Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2009, LGBl. Nr. 95, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2010, außer Kraft. Auf Wohnbeihilfenansuchen, deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. Jänner 2012 beginnt, ist die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2009, LGBl. Nr. 95, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2010, anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
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