Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft (Oö. VVBLLKJ) Fundstelle

Oö. VVBLLKJ - Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Oö. Kinder- und Jugendanwaltschaft

StF: LGBl. Nr. 155/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 18 Abs. 2 Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz 2014 - Oö. KJHG 2014, LGBl. Nr. 30/2014, wird verordnet:

In Kraft seit 31.12.2015 bis 31.12.9999
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