(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Gaflenz, Großraming, Laussa, Losenstein, Maria Neustift, Reichraming und Weyer zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten ("Regionaler Wirtschaftsverband Oö. Ennstal") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
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