Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.01.2025
Die Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding werden in Personalunion durch den Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau von Grieskirchen geleitet.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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