§ 17 Oö. ROG 1994 § 17

Oö. ROG 1994 - Oö. Raumordnungsgesetz 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Auskunfts- und Mitteilungspflicht gemäß § 9 gilt sinngemäß für die örtliche Raumordnung.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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