Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017 (Oö. RH 2017) Fundstelle

Oö. RH 2017 - Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Höchsttarife für Leistungen des Rauchfangkehrergewerbes festgelegt werden (Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung 2017)

StF: LGBl. Nr. 90/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2016, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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