§ 3 Oö. RBG 1999

Oö. RBG 1999 - Oö. Rechtsbereinigungsgesetz 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 3

 

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 19.02.2000 bis 31.12.9999
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