§ 5 Oö. LKommGebV 2013 § 5

Oö. LKommGebV 2013 - Oö. Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Landes-Kommissionsgebührenverordnung 2011 (Oö. LKommGebV 2011), LGBl. Nr. 71/2011, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Amtshandlungen anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2014 vorgenommen wurden.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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