Oö. Leitungsfunktionsverordnung - gespag (Oö. LFV - gespag) Fundstelle

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der weitere Funktionen als leitende Funktionen im Bereich der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG bestimmt werden (Oö. Leitungsfunktionsverordnung - gespag - Oö. LFV - gespag)

StF: LGBl. Nr. 109/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz, LGBl. Nr. 81/2001, wird verordnet:

In Kraft seit 01.09.2003 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Oö. LFV - gespag