Folgende Funktionen im Bereich der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetzes bestimmt:
1. | Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken. | |||||||||
2. | Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege. | |||||||||
3. | Die Direktorinnen und Direktoren der medizinisch-technischen Akademien sowie der Akademie für Gesundheitsberufe in der Landesnervenklinik Linz. | |||||||||
4. | Die Direktorin bzw. der Direktor der Hebammenakademie in der Landesfrauenklinik Linz. |
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