Oö. Kehrgebietsverordnung 1999 (Oö. KGV 1999) Fundstelle

Oö. KGV 1999 - Oö. Kehrgebietsverordnung 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die gebietsweise Abgrenzung für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in Oberösterreich verfügt wird (Oö. Kehrgebietsverordnung 1999)

StF: LGBl. Nr. 68/1999

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 80/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 106 Abs. 1 und 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/1998, wird verordnet:

In Kraft seit 15.08.1999 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 Oö. KGV 1999