Die Kehrgebiete im Bundesland Oberösterreich werden wie folgt festgelegt:
Kehrgebiet Braunau:
Das Kehrgebiet Braunau umfasst den politischen Bezirk Braunau mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Freistadt:
Das Kehrgebiet Freistadt umfasst den politischen Bezirk Freistadt mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Gmunden:
Das Kehrgebiet Gmunden umfasst den politischen Bezirk Gmunden mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding:
Das Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding umfasst den politischen Bezirk Grieskirchen sowie den politischen Bezirk Eferding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Kirchdorf:
Das Kehrgebiet Kirchdorf umfasst den politischen Bezirk Kirchdorf mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Linz:
Das Kehrgebiet Linz umfasst das Stadtgebiet Linz sowie den politischen Bezirk Linz-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Perg:
Das Kehrgebiet Perg umfasst den politischen Bezirk Perg mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Ried im Innkreis:
Das Kehrgebiet Ried im Innkreis umfasst den politischen Bezirk Ried im Innkreis mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Rohrbach:
Das Kehrgebiet Rohrbach umfasst den politischen Bezirk Rohrbach mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Schärding:
Das Kehrgebiet Schärding umfasst den politischen Bezirk Schärding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Steyr:
Das Kehrgebiet Steyr umfasst das Stadtgebiet Steyr sowie den politischen Bezirk Steyr-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Urfahr:
Das Kehrgebiet Urfahr umfasst den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Vöcklabruck:
Das Kehrgebiet Vöcklabruck umfasst den politischen Bezirk Vöcklabruck mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
Kehrgebiet Wels:
Das Kehrgebiet Wels umfasst das Stadtgebiet Wels sowie den politischen Bezirk Wels-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.
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