§ 1 Oö. KGV 1999

Oö. KGV 1999 - Oö. Kehrgebietsverordnung 1999

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 1

 

Die Kehrgebiete im Bundesland Oberösterreich werden wie folgt festgelegt:

 

Kehrgebiet Braunau:

Das Kehrgebiet Braunau umfasst den politischen Bezirk Braunau mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Freistadt:

Das Kehrgebiet Freistadt umfasst den politischen Bezirk Freistadt mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Gmunden:

Das Kehrgebiet Gmunden umfasst den politischen Bezirk Gmunden mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding:

Das Kehrgebiet Grieskirchen/Eferding umfasst den politischen Bezirk Grieskirchen sowie den politischen Bezirk Eferding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Kirchdorf:

Das Kehrgebiet Kirchdorf umfasst den politischen Bezirk Kirchdorf mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Linz:

Das Kehrgebiet Linz umfasst das Stadtgebiet Linz sowie den politischen Bezirk Linz-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Perg:

Das Kehrgebiet Perg umfasst den politischen Bezirk Perg mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Ried im Innkreis:

Das Kehrgebiet Ried im Innkreis umfasst den politischen Bezirk Ried im Innkreis mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Rohrbach:

Das Kehrgebiet Rohrbach umfasst den politischen Bezirk Rohrbach mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Schärding:

Das Kehrgebiet Schärding umfasst den politischen Bezirk Schärding mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Steyr:

Das Kehrgebiet Steyr umfasst das Stadtgebiet Steyr sowie den politischen Bezirk Steyr-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Urfahr:

Das Kehrgebiet Urfahr umfasst den politischen Bezirk Urfahr-Umgebung mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Vöcklabruck:

Das Kehrgebiet Vöcklabruck umfasst den politischen Bezirk Vöcklabruck mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

 

Kehrgebiet Wels:

Das Kehrgebiet Wels umfasst das Stadtgebiet Wels sowie den politischen Bezirk Wels-Land mit allen bezirksangehörigen Gemeinden.

In Kraft seit 15.08.1999 bis 31.12.9999
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