§ 3 Oö. FVV 20002

Oö. FVV 20002 - Oö. Fluss-Verkehrsverordnung 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

§ 3

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

In Kraft seit 21.12.2000 bis 31.12.9999
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