§ 1 Oö. FV 2004

Oö. FV 2004 - Oö. Feuerbrand-Verordnung 2004

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.12.2024

§ 1

Zweck

 

Diese Verordnung regelt Maßnahmen zur Feststellung, zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Feuerbrandes (Erwinia amylovora) in Pufferzonen (§ 3).

In Kraft seit 20.05.2004 bis 31.12.9999
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