Art. 2 Oö. EV 20123

Oö. EV 20123 - Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.10.2024

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 67/2014)

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2014 in Kraft. Für Ansuchen, die bis 30. September 2014 beim Amt der Oö. Landesregierung einlangen, gelten die Bestimmungen der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 104/2011.

In Kraft seit 01.10.2014 bis 31.12.9999
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