Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 21, außer Kraft.
In Kraft seit 01.01.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 2 Oö. EV 20123
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Oö. EV 20123 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 2 Oö. EV 20123