(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, womit der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz festgesetzt wird (Oö. Einheitssatz-Verordnung 2002), LGBl. Nr. 120/2001, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor diesem Zeitpunkt ereignet haben.
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