Geschäftsstellen
(1) Geschäftsstelle der Bezirksgrundverkehrskommissionen Linz, Linz-Land und Urfahr-Umgebung ist das Amt der Oö. Landesregierung.
(2) Geschäftsstelle der Bezirksgrundverkehrskommission Steyr ist die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land.
(3) Geschäftsstelle der Bezirksgrundverkehrskommission Wels ist die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land.
(4) Geschäftsstellen der übrigen Bezirksgrundverkehrskommissionen sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.
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