Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO) Fundstelle

NRWO - Nationalrats-Wahlordnung 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.05.1993

Der Nationalrat hat beschlossen:

[Anm.: Inhaltsverzeichnis

wurde nicht im BGBl. kundgemacht
Stand: 01.01.2024 gemäß BGBl. I Nr. 7/2023
wurde nicht im BGBl. kundgemacht
Stand: 01.01.2024 gemäß Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 7 aus 2023,

I. HAUPTSTÜCK
Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden
römisch eins. HAUPTSTÜCK
Wahlausschreibung, Einteilung des Bundesgebietes für Zwecke der Wahl, Wahlbehörden

1. Abschnitt
Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahlkreise

§ 1.Paragraph eins,

Mitgliederzahl, Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

§ 2.Paragraph 2,

Landeswahlkreise, Stimmbezirke

§ 3.Paragraph 3,

Regionalwahlkreise

§ 4.Paragraph 4,

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen, Berechnung nach der jeweils letzten Volkszählung

§ 5.Paragraph 5,

Verlautbarung der Mandatszahlen

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§ 6.Paragraph 6,

Allgemeines

§ 7.Paragraph 7,

Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter

§ 8.Paragraph 8,

Gemeindewahlbehörden

§ 9.Paragraph 9,

Sprengelwahlbehörden

§ 10.Paragraph 10,

Bezirkswahlbehörden

§ 11.Paragraph 11,

Landeswahlbehörden

§ 12.Paragraph 12,

Bundeswahlbehörde

§ 13.Paragraph 13,

Fristen zur Bestellung der Sprengelwahlleiter, der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 14.Paragraph 14,

Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 15.Paragraph 15,

Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer, Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 16.Paragraph 16,

Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer

§ 17.Paragraph 17,

Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 18.Paragraph 18,

Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 19.Paragraph 19,

Änderung in der Zusammensetzung der Wahlbehörden, Amtsdauer

§ 20.Paragraph 20,

Entschädigungen für die Tätigkeit in Wahlbehörden

§ 20a.Paragraph 20 a,

Wahlbeobachter

II. HAUPTSTÜCK
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten
römisch II. HAUPTSTÜCK
Wahlrecht, Erfassung der Wahlberechtigten

1. Abschnitt
Wahlrecht

§ 21.Paragraph 21,

 

2. Abschnitt
Wahlausschließungsgründe

§ 22.Paragraph 22,

Wegen gerichtlicher Verurteilung

3. Abschnitt
Erfassung der Wahlberechtigten

§ 23.Paragraph 23,

Wählerverzeichnisse

§ 24.Paragraph 24,

Ort der Eintragung

§ 25.Paragraph 25,

Auflegung des Wählerverzeichnisses

§ 26.Paragraph 26,

Kundmachung in den Häusern

§ 27.Paragraph 27,

Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien

§ 28.Paragraph 28,

Berichtigungsanträge

§ 29.Paragraph 29,

Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 30.Paragraph 30,

Entscheidung über Berichtigungsanträge

§ 31.Paragraph 31,

Richtigstellung des Wählerverzeichnisses

§ 32.Paragraph 32,

Beschwerden

§ 33.Paragraph 33,

Behandlung der nach dem WEviG erhobenen Berichtigungsanträge und Beschwerden

§ 34.Paragraph 34,

Abschluß des Wählerverzeichnisses

§ 35.Paragraph 35,

Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten

§ 36.Paragraph 36,

Teilnahme an der Wahl

§ 37.Paragraph 37,

Ort der Ausübung des Wahlrechts

4. Abschnitt
Wahlkarten

§ 38.Paragraph 38,

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 39.Paragraph 39,

Ausstellung der Wahlkarte

§ 40.Paragraph 40,

Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten

III. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlbewerbung
römisch III. HAUPTSTÜCK
Wählbarkeit, Wahlbewerbung

1. Abschnitt
Wählbarkeit

§ 41.Paragraph 41,

 

2. Abschnitt
Wahlbewerbung

§ 42.Paragraph 42,

Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Landeswahlvorschläge

§ 43.Paragraph 43,

Inhalt der Landeswahlvorschläge

§ 44.Paragraph 44,

Unterscheidende Parteibezeichnung und Kurzbezeichnung in den Landeswahlvorschlägen

§ 45.Paragraph 45,

Landeswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter, Ersatz des zustellungsbevollmächtigten Vertreters

§ 46.Paragraph 46,

Überprüfung der Landeswahlvorschläge

§ 47.Paragraph 47,

Ergänzungsvorschläge

§ 48.Paragraph 48,

Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§ 49.Paragraph 49,

Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge

§ 50.Paragraph 50,

Zurückziehung von Landeswahlvorschlägen und Regionalparteilisten

§ 51.Paragraph 51,

Rückerstattung des Kostenbeitrages

IV. HAUPTSTÜCK
Abstimmungsverfahren
römisch IV. HAUPTSTÜCK
Abstimmungsverfahren

1. Abschnitt
Wahlort und Wahlzeit

§ 52.Paragraph 52,

Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden, in Wien des Magistrates

§ 53.Paragraph 53,

Wahlsprengel

§ 54.Paragraph 54,

Wahllokale

§ 55.Paragraph 55,

Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

§ 56.Paragraph 56,

Wahllokale für Wahlkartenwähler

§ 57.Paragraph 57,

Wahlzelle

§ 58.Paragraph 58,

Verbotszonen

§ 59.Paragraph 59,

Wahlzeit

§ 60.Paragraph 60,

Vorgang bei der Briefwahl

2. Abschnitt
Wahlzeugen

§ 61.Paragraph 61,

 

3. Abschnitt
Die Wahlhandlung im Inland

§ 62.Paragraph 62,

Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 63.Paragraph 63,

Beginn der Wahlhandlung

§ 64.Paragraph 64,

Wahlkuverts

§ 65.Paragraph 65,

Betreten des Wahllokals

§ 66.Paragraph 66,

Persönliche Ausübung des Wahlrechts

§ 67.Paragraph 67,

Identitätsfeststellung

§ 68.Paragraph 68,

Stimmabgabe

§ 69.Paragraph 69,

Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 70.Paragraph 70,

Vorgang bei Wahlkartenwählern

§ 71.Paragraph 71,

Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

4. Abschnitt
Besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts

§ 72.Paragraph 72,

Ausübung des Wahlrechts von Personen mit Behandlungsbedarf oder Pflegebedarf in Heil- und Pflegeanstalten einschließlich Alten- und Pflegeheimen sowie Wohneinrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe

§ 73.Paragraph 73,

Ausübung der Wahl durch in ihrer Mobilität eingeschränkte oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler

§ 74.Paragraph 74,

Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

5. Abschnitt
Amtlicher Stimmzettel

§ 75.Paragraph 75,

Amtliche Stimmzettel des Landeswahlkreises

§ 76.Paragraph 76,

Leerer amtlicher Stimmzettel

§ 77.Paragraph 77,

Gemeinsame Bestimmungen für den amtlichen Stimmzettel

6. Abschnitt
Gültigkeit und Ungültigkeit des amtlichen Stimmzettels

§ 78.Paragraph 78,

Gültige Ausfüllung

§ 79.Paragraph 79,

Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 80.Paragraph 80,

Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 81.Paragraph 81,

Ungültige Stimmzettel

7. Abschnitt
Gültigkeit und Ungültigkeit des leeren amtlichen Stimmzettels

§ 82.Paragraph 82,

Gültige Ausfüllung

§ 83.Paragraph 83,

Ungültige Stimmzettel

8. Abschnitt
Feststellung des örtlichen Wahlergebnisses

§ 84.Paragraph 84,

Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§ 85.Paragraph 85,

Niederschrift

§ 86.Paragraph 86,

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien

§ 87.Paragraph 87,

Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

§ 88.Paragraph 88,

Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde

§ 89.Paragraph 89,

Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Statutarstädten der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde

§ 90.Paragraph 90,

Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde

§ 91.Paragraph 91,

Ermittlung der Vorzugsstimmen

V. HAUPTSTÜCK
Ermittlungsverfahren
römisch fünf. HAUPTSTÜCK
Ermittlungsverfahren

1. Abschnitt
Vorläufiges Wahlergebnis

§ 92.Paragraph 92,

Feststellung der Zahl der von Wahlkartenwählern im Inland außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises abgegebenen Wahlkuverts, Bericht an die Bundeswahlbehörde

§ 93.Paragraph 93,

Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde

§ 94.Paragraph 94,

Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern im Inland. Bericht an die Bundeswahlbehörde

§ 95.Paragraph 95,

Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde

2. Abschnitt
Ermittlungen der Landeswahlbehörde

§ 96.Paragraph 96,

Stimmenprotokoll mit Wahlzahl

Erstes Ermittlungsverfahren

§ 97.Paragraph 97,

Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien

§ 98.Paragraph 98,

Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber

§ 99.Paragraph 99,

Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren

Zweites Ermittlungsverfahren

§ 100.Paragraph 100,

Feststellung und Bekanntgabe der Parteien, die am zweiten Ermittlungsverfahren teilnehmen

§ 101.Paragraph 101,

Endgültiges Ergebnis im Landeswahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien

§ 102.Paragraph 102,

Zuweisung der Mandate an die Bewerber der Landesparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Bewerber

§ 103.Paragraph 103,

Niederschrift über das zweite Ermittlungsverfahren

§ 104.Paragraph 104,

Bericht an die Bundeswahlbehörde

§ 105.Paragraph 105,

Verlautbarung der Wahlergebnisse, Übermittlung der Wahlakten

3. Abschnitt
Aufgaben der Bundeswahlbehörde

Drittes Ermittlungsverfahren

§ 106.Paragraph 106,

Einbringung der Bundeswahlvorschläge

§ 107.Paragraph 107,

Ermittlung und Zuteilung der Mandate

§ 108.Paragraph 108,

Zuweisung an die Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung

§ 109.Paragraph 109,

Erklärungen Doppeltgewählter

4. Abschnitt
Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 110.Paragraph 110,

 

5. Abschnitt
Nicht gewählte Bewerber

§ 111.Paragraph 111,

Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 112.Paragraph 112,

Besetzung von Mandaten bei Erschöpfung von Wahlvorschlägen

6. Abschnitt
Wahlscheine

§ 113.Paragraph 113,

 

VI. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen
römisch VI. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Durchführung der Nationalratswahl mit anderen Wahlen

§ 114.Paragraph 114,

 

VII. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens
römisch VII. HAUPTSTÜCK
Besondere Bestimmungen über die Wiederholung des Wahlverfahrens

§ 115.Paragraph 115,

Anwendungsbereich

§ 116.Paragraph 116,

Ausschreibung der Wiederholungswahl

§ 117.Paragraph 117,

Wahlberechtigte und Wählerverzeichnis; Wahlsprengel und Wahlbehörden

§ 118.Paragraph 118,

Ausstellung von Wahlkarten; Wahlbehörden für Wahlkartenwähler

§ 119.Paragraph 119,

Stimmabgabe durch Wahlkartenwähler

§ 120.Paragraph 120,

Übermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern

§ 121.Paragraph 121,

Ermittlung der Stimmen von Wahlkartenwählern

VIII. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen
römisch VIII. HAUPTSTÜCK
Schlußbestimmungen

§ 122.Paragraph 122,

Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen

§ 123.Paragraph 123,

Fristen

§ 124.Paragraph 124,

Wahlkosten

§ 125.Paragraph 125,

Gebührenfreiheit

§ 126.Paragraph 126,

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 127.Paragraph 127,

Änderungen bei den Gebieten der Stimmbezirke

§ 127a.Paragraph 127 a,

Verweisungen

§ 127b.Paragraph 127 b,

Übergangsbestimmung

§ 128.Paragraph 128,

Vollziehung

§ 129.Paragraph 129,

Inkrafttreten

Anlage 1 bis 8]

In Kraft seit 01.05.1993 bis 31.12.9999
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