Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Durch die Notariatsprüfung sollen die für die Ausübung des Berufs eines Notars nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers nachgewiesen werden.
In Kraft seit 01.01.1988 bis 31.12.9999
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