§ 4 NÖ WSN § 4

NÖ WSN - Wasserversorgung Schongebiet Wiener Neustadt

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der im § 2 beschriebene Grenzverlauf ist auf der Österreichischen Karte 1 : 50.000 (ÖK 1 : 50.000, Blatt 76 Wiener Neustadt, aufgenommen 1960, Kartenrevision 1975) ersichtlich gemacht. Solche Karten liegen beim Amt der NÖ Landesregierung (Wasserrechtsabteilung), bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, beim Magistrat der Stadt Wiener Neustadt sowie bei den Gemeindeämtern Bad Fischau-Brunn, Wöllersdorf-Steinabrückl, Katzelsdorf und Weikersdorf am Steinfelde auf.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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