§ 2 NÖ WSN § 2

NÖ WSN - Wasserversorgung Schongebiet Wiener Neustadt

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Als Grundwasserschongebiet gilt das von den im folgenden genannten Grenzen umschlossene Gebiet (Grenzbeschreibung nach der ÖK 1 : 50.000, Blatt 76, Wiener Neustadt; aufgenommen 1960, Kartenrevision 1975):

Nordgrenze:

Von der Unterführung der alten Wöllersdorferstraße mit der Autobahn der Straße entlang über Kote 304 und der nördlich der Feuerwerksanstalt zum Flugplatz Wiener Neustadt verlaufenden Straße folgend, diese entlang bis zur Kote 292 und weiter entlang einer gedachten Verbindungslinie zum südwestlichen Eckpunkt der Gemeindegrenze Theresienfeld-Wiener Neustadt, diese entlang bis zur südöstlichen Ecke (Kote 264) und weiters entlang des Schafflerhofweges bis zur Kreuzung mit der ÖBB Strecke Pottendorf-Wiener Neustadt.

Ostgrenze:

Die Pottendorfer Bahnlinie bis zur Querung des Wiener Neustädter Kanals, diesen entlang bis zur Trasse der Hochspannungsleitung, diese entlang bis zum Kehrbach, dem Kehrbach folgend bis zur Bahnlinie Wiener Neustadt-Aspang und entlang dieser Bahnlinie nach Süden bis zu dem südlich der “Triftäcker” von Osten nach Westen führenden Feldweg in der KG Katzelsdorf.

Südgrenze:

Die Fortsetzung des “Triftackerweges” ab dem Schnittpunkt mit der Bahnlinie Wiener Neustadt-Aspang in westlicher Richtung, durch den “Kleinen Föhrenwald” bis zur Bundesstraße 54 beim Dillmonhof, diese entlang bis zur Verbindungsstraße, die die Autobahn quert und beim NEWAG-Kraftwerk (Kote 302) vorbei zur Bundesstraße 17 führt. Ab der Bundesstraße 17 übernimmt, die Südbahntrasse querend, der Weikersdorfer Wirtschaftsweg bis zur Bundesstraße 26 bei Kote 296 die Südgrenze, wobei diese durch die Bundesstraße 26 bis zur “Blätterstraße” in Weikersdorf am Steinfelde abgeschlossen wird.

Westgrenze:

Die Westgrenze des Schongebietes bildet die “Blätterstraße” (Landeshauptstraße 137) in nördlicher Richtung verlaufend bis zur Kreuzung mit der Bahntrasse Grünbach- Bad Fischau-Brunn-Wöllersdorf, dann dieser Bahntrasse in Richtung Nordosten folgend bis zur Kreuzung mit der Autobahn und entlang dieser bis zur Unterführung der alten Wöllersdorferstraße.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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