Wasserleitungsverband Aufnahme Wienerwald Triestingtalgemeinden Südbahngemeinden (NÖ WATS) Fundstelle

NÖ WATS - Wasserleitungsverband Aufnahme Wienerwald Triestingtalgemeinden Südbahngemeinden

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Verordnung über die Genehmigung der Aufnahme der Gemeinde Wienerwald in den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden
StF: LGBl. 1652/2-0

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung hat am 20. Juli 1992 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Gemeindewasserleitungsverband der Triestingtal- und Südbahngemeinden, LGBl. 1652–1, verordnet:

In Kraft seit 05.09.1992 bis 31.12.9999
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