Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die von der Vollversammlung des Gemeindewasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden beschlossene Aufnahme der Gemeinde Wienerwald wird genehmigt.
In Kraft seit 05.09.1992 bis 31.12.9999
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