Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Das Sektorale Raumordnungsprogramm besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den Kartendarstellungen im Maßstab 1:25.000 (Anlagen 3 bis 77).
In Kraft seit 03.09.2024 bis 31.12.9999
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