NÖ Rebenverkehrs-Übertragungsverordnung (NÖ RÜV) Fundstelle

NÖ RÜV - NÖ Rebenverkehrs-Übertragungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Nö Rebenverkehrs-Übertragungsverordnung
StF: LGBl. 6153/1-0

Änderung

LGBl. 6153/1-1

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hat am 8. Oktober 2002 aufgrund des § 20 Abs. 2 des Rebenverkehrsgesetzes 1996, BGBl.Nr. 418/1996 in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2002, verordnet:

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 2 NÖ RÜV