Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Erwinia amylovora (Burr.) Winsl. et al., dem Erreger des bakteriellen Feuerbrandes, die den Wirkstoff Streptomycin enthalten, in Ertragsanlagen des Intensivkernobstbaues.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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