§ 6 NÖ LV 2001 § 6

NÖ LV 2001 - NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2001 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 1984, LGBl. 3800/1–9, außer Kraft.

(2) Die Tarifposten 99, 100, 101, 102, 103, 104 und 106 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 7/2015, treten am 1. Februar 2015 in Kraft. Die Tarifposten 107 und 108 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2015 außer Kraft.

In Kraft seit 23.01.2015 bis 31.12.9999
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