§ 3 NÖ LAV 2015

NÖ LAV 2015 - NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
  1. (1)Absatz einsDer Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2018 treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.Der Titel sowie Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 94 aus 2018, treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.Der Titel sowie Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 84 aus 2021, treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2023 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.Der Titel sowie Paragraphen eins und 2 in der Fassung der Verordnung Landesgesetzblatt Nr. 73 aus 2023, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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