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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.
(2) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 84/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.