§ 143 NÖ JagdG Außer Kraft tretende Vorschriften

NÖ JagdG - NÖ Jagdgesetz 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Gesetzes treten im Bundesland Niederösterreich außer Kraft:

1.

alle in der Zeit vom 13. März 1938 bis 10. April 1945 für die Republik Österreich oder ihre Teilbereiche in Geltung gesetzten jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere

2.

die Verordnung vom 13. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 388 (GBl. f. Ö. Nr. 84/1938), zur Einführung des Reichsjagdrechtes im Lande Österreich,

3.

das Reichsjagdgesetz vom 3. Juli 1934, Deutsches RGBl. I, S. 549, in der Fassung des Gesetzes vom 23. April 1938, Deutsches RGBl. I, S. 410,

4.

sowie sämtliche auf Grund dieser Vorschriften ergangenen Ausführungs- und Ergänzungsvorschriften,

5.

das Gesetz vom 10. Juli 1945, StGBl. Nr. 71, über die Anwendung des Reichsjagdrechtes, in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 1946, LGBl. Nr. 7/1947,

6.

die Erste Jagdrechtsverordnung vom 19. September 1945, StGBl. Nr. 178.

In Kraft seit 26.08.2015 bis 31.12.9999
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