§ 1 NÖ EBLFGS

NÖ EBLFGS - Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 mit jeweils 7,6 % festgelegt.

In Kraft seit 19.04.2024 bis 31.12.9999
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