§ 1 NÖ EBLFGS

Erhöhung des Beitrages des Landes NÖ zur Finanzierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.2024 bis 31.12.9999

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2022die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 mit 3,1 % und für das Jahr 2023 mit 3,0jeweils 7,6 % festgelegt.

Stand vor dem 18.04.2024

In Kraft vom 01.01.2022 bis 18.04.2024

Der Faktor, um den der Beitrag des Landes Niederösterreich erhöht wird, wird für das Jahr 2022die Jahre 2024 bis einschließlich 2026 mit 3,1 % und für das Jahr 2023 mit 3,0jeweils 7,6 % festgelegt.

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