Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.
(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2015 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.
(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2020 tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.
In Kraft seit 25.06.2020 bis 31.12.9999
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