§ 2 NÖ DPVV

NÖ Dienstprüfungsverweisungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2020 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2015 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.

(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2020 tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.

Stand vor dem 24.06.2020

In Kraft vom 01.07.2015 bis 24.06.2020

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2015 tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.

(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2020 tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.

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