Die NÖ Landesregierung hat am 8. Mai 2012 aufgrund des § 101 Abs. 2 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100–12, verordnet:
In Kraft seit 01.06.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Entscheidungen zu NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0 Diskussionen zu NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten.
Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
0 Kommentare zu NÖ Distanzprogrammverordnung (NÖ DPV) Fundstelle