§ 4 NÖ 2 GVV Gemeindeabfallwirtschaftsverband Horn

NÖ 2 GVV - 2. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3) wird insoweit genehmigt, als dieser Gemeindeverband gemäß § 3 der Satzung aus dem eigenen Wirkungsbereich der verbandsangehörigen Gemeinden die im Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. 325/1990, geregelten Aufgaben aus dem Bereich der Bundesvollziehung besorgt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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