Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Soweit in dieser Verordnung auf Bestimmungen des BVG MedKF-T oder MedKF-TG verwiesen wird, sind diese in der Fassung BGBl. I Nr. 125/2011, anzuwenden.
In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
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