Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG (MDG) Fundstelle

MDG - Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Gesetz vom 29. Juni 2016 über das Dienstrecht der Lehrpersonen an den Landesmusikschulen und am Tiroler Landeskonservatorium (Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG)

StF: LGBl. Nr. 86/2016

Änderung

STF: LGBl. Nr. 86/2016 - Landtagsmaterialien: 328/16

LGBl. Nr. 10/2017 - Landtagsmaterialien: 622/16

LGBl. Nr. 40/2017 - Landtagsmaterialien: 67/17

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Planstellen

2. Abschnitt
Dienstverhältnis

§ 4

Aufnahme

§ 5

Befristetes und unbefristetes Dienstverhältnis, Dienstvertrag

3. Abschnitt
Verwendung der Lehrpersonen

1. Unterabschnitt
Landesmusikschulen

§ 6

Zuweisung, Stammschule

§ 7

Leiter

§ 8

Stellvertreter

§ 9

Betrauter Leiter

§ 10

Teilbetrauter Leiter

§ 11

Expositurleiter

§ 12

Fachgruppenleiter

§ 13

Verwendungsbezeichnung

2. Unterabschnitt
Landeskonservatorium

§ 14

Zuweisung

§ 15

Leiter

§ 16

Stellvertreter

§ 17

Betrauter Leiter

§ 18

Teilbetrauter Leiter

§ 19

Fachbereichsleiter

§ 20

Verwendungsbezeichnung

3. Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen betreffend die Landesmusikschulen und das Landeskonservatorium

§ 21

Vorübergehende Verwendung bei einer Dienststelle der Landesverwaltung

§ 22

Verwendungsbeschränkungen

4. Abschnitt
Dienstpflichten der Lehrpersonen

§ 23

Allgemeine Dienstpflichten

§ 24

Lehramtliche Pflichten

§ 25

Dienstpflichten gegenüber Vorgesetzten

§ 26

Amtsverschwiegenheit

§ 27

Befangenheit

§ 28

Dienstverhinderung, ärztliche Untersuchung

§ 29

Meldepflichten, Schutz vor Benachteiligung

§ 30

Dienstweg

§ 31

Nebenbeschäftigung

§ 32

Verbot der Geschenkannahme

5. Abschnitt
Besondere Dienstpflichten des Leiters

§ 33

Leiter

§ 34

Lehrfächerverteilung

§ 35

Stundenplan

§ 36

Blockunterricht

§ 37

Lehrerkonferenzen

§ 38

Mitarbeitergespräch

§ 39

Berichte über dienstliche Leistungen

§ 40

Gefahrenabwehr, Schulfreierklärung

§ 41

Besondere Meldepflichten

§ 42

Anwesenheit

6. Abschnitt
Dienstzeit der Lehrpersonen

1. Unterabschnitt
Jahresnorm

§ 43

Ausmaß der Jahresnorm

2. Unterabschnitt
Landesmusikschulen

§ 44

Aufteilung der Jahresnorm mit Ausnahme des Leiters, Diensteinteilung

§ 45

Unterschreitung der Unterrichtsverpflichtung, Überschreitung der Unterrichtsverpflichtung

§ 46

Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung

§ 47

Sonstige Tätigkeiten

§ 48

Aufteilung der Jahresnorm des Leiters, Unterrichtsverpflichtung des Leiters und des betrauten Leiters

§ 49

Auswirkungen der Herabsetzung der Jahresnorm des Leiters auf den teilbetrauten Leiter und andere Lehrpersonen

§ 50

Unterrichtsverpflichtung des Leiters einer Fachgruppe

§ 51

Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen, die mindestens drei Landesmusikschulen zum Dienst zugewiesen sind

3. Unterabschnitt
Landeskonservatorium

§ 52

Aufteilung der Jahresnorm, Diensteinteilung

§ 53

Unterrichtsverpflichtung

§ 54

Sonstige Tätigkeiten

4. Unterabschnitt
Gemeinsame Bestimmungen betreffend die Landesmusikschulen und das Landeskonservatorium

§ 55

Lehrpersonen mit Behinderung

§ 56

Jahresnorm der Lehrpersonen, die nicht während des gesamten Unterrichtsjahres verwendet werden, Jahresnorm der Lehrpersonen mit unterschiedlichem Beschäftigungsausmaß

7. Abschnitt
Teilzeitbeschäftigungen, Sabbatical

§ 57

Herabsetzung der Jahresnorm aus beliebigem Anlass

§ 58

Herabsetzung der Jahresnorm zur Betreuung eines Kindes

§ 59

Dienstleistung während der Herabsetzung der Jahresnorm nach den §§ 57 und 58

§ 60

Änderung und Beendigung der Herabsetzung der Jahresnorm nach den §§ 57 und 58

§ 61

Pflegeteilzeit

§ 62

Sabbatical

8. Abschnitt
Ferien, Urlaube, Dienstbefreiungen

§ 63

Ferien, Urlaub

§ 64

Sonderurlaub

§ 65

Karenzurlaub

§ 66

Berücksichtigung des Karenzurlaubes für zeitabhängige Rechte

§ 67

Auswirkungen des Karenzurlaubes auf den Arbeitsplatz

§ 68

Pflegekarenzurlaub

§ 69

Bildungskarenzurlaub

§ 70

Frühkarenzurlaub

§ 71

Pflegefreistellung

§ 72

Familienhospizfreistellung

§ 73

Dienstbefreiung für Kuraufenthalt

9. Abschnitt
Lehrpersonen als Mandatare und Funktionäre

§ 74

Außerdienststellung für die Wahlwerbung

§ 75

Außerdienststellung für die Ausübung eines Mandates oder einer Funktion

§ 76

Dienstfreistellung für die Ausübung eines Mandates oder einer Funktion

10. Abschnitt
Beendigung des Dienstverhältnisses

§ 77

Arten der Beendigung

§ 78

Kündigung

§ 79

Kündigungsfrist

§ 80

Vorzeitige Auflösung

§ 81

Folgebeschäftigungen

§ 82

Zeugnis

11. Abschnitt
Sonderverträge

§ 83

Sonderverträge

12. Abschnitt
Entlohnung

§ 84

Monatsentgelt, Zulagen

§ 85

Sonderzahlung

§ 86

Anfall und Einstellung des Monatsentgeltes und der Dienstzulagen

§ 87

Auszahlung

§ 88

Besoldungsdienstalter

§ 89

Monatsentgelt im Entlohnungsschema ML

§ 90

Einstufung, Vorrückung

§ 91

Überstellung, Vorbildungsausgleich

§ 92

Leiterzulage, Zulage des betrauten und teilbetrauten Leiters

§ 93

Expositurleiterzulage

§ 94

Zulage für Lehrpersonen, die in „Musikkunde“, „Elementare Musikpädagogik“, „Chor“ oder „Orchester“ Unterricht erteilen

§ 95

Zulage für teil(zeit)beschäftigte Lehrpersonen, die mindestens drei Landesmusikschulen zugewiesen sind

§ 96

Zulage für Fachbereichsleiter am Landeskonservatorium

§ 97

Kinderzulage

§ 98

Entlohnung während einer Teilzeitbeschäftigung

§ 99

Entlohnung während eines Sabbaticals

§ 100

Entlohnung während eines Sonderurlaubes

§ 101

Entlohnung während eines Karenzurlaubes, eines Pflegekarenzurlaubes, eines Bildungskarenzurlaubes, eines Frühkarenzurlaubes oder einer Familienhospizfreistellung

§ 102

Entlohnung von dienstfrei oder außer Dienst gestellten Mandataren bzw. Funktionären

§ 103

Ansprüche bei Dienstverhinderung

§ 104

Ansprüche bei Beschäftigungsverboten

§ 105

Ansprüche bei Präsenzdienst

§ 106

Folgen eines eigenmächtigen Fernbleibens vom Dienst

13. Abschnitt
Sonstige entgeltliche Leistungen, Sachleistungen

§ 107

Mehrdienstleistungsvergütung

§ 108

Suppliervergütung

§ 108a

Vergütungen für Anpassungslehrgang und Ergänzungsprüfung

§ 109

Urlaubsersatzleistung

§ 110

Jubiläumszuwendung

§ 111

Abfertigung

§ 112

Belohnung

§ 113

Fahrtkostenzuschuss

§ 114

Aufwandsentschädigung, Reisekostenvergütung, Reisezulage

§ 115

Vorschuss, Geldaushilfe

§ 116

Einmalige jährliche Sonderzahlung

§ 117

Naturalwohnungen

14. Abschnitt
Übergang von Musikschulen

§ 118

Übergang einer Musikschule einer Gemeinde Tirols auf das Land Tirol

§ 119

Informationspflichten im Fall des Überganges

15. Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen

1. Unterabschnitt
Allgemeines

§ 120

Verjährung

§ 121

Verwendung personenbezogener Daten

§ 122

Verweisungen

§ 123

Umsetzung von Unionsrecht

2. Unterabschnitt
Übergangsbestimmungen zur Abfertigung

§ 124

Abfertigungsanspruch

§ 125

Höhe der Abfertigung

3. Unterabschnitt
Sonderbestimmungen für Lehrpersonen, deren Dienstverhältnis
vor dem 1. September 2016 begonnen hat

§ 126

Unterrichtsverpflichtung

§ 127

Einreihung, Einstufung, Monatsentgelt und Vorrückung

§ 128

Besoldung

§ 129

Mehrdienstleistungsvergütung, Suppliervergütung

4. Unterabschnitt
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

§ 130

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

Anlage 1

Einreihungserfordernisse für das Entlohnungsschema ML

Anlage 2

Einreihungserfordernisse für das Entlohnungsschema I L

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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